Information zu Rücknahmepflichten nach Altölverordnung

Gemäß Altölverordnung sind wir verpflichtet, bei der Abgabe von Verbrennungsmotoren- oder Getriebeölen sowie Ölfiltern gebrauchte Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle bis zur Menge der im Einzelfall abgegebenen Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle sowie grundsätzlich Ölfilter und die beim Ölwechsel regelmäßig anfallenden, ölhaltigen Abfälle zur ordnungsgemäßen Entsorgung kostenlos zurückzunehmen.

Sie können daher die entsprechenden gebrauchten Öle, Ölfilter und die beim Ölwechsel regelmäßig anfallenden, ölhaltigen Abfälle an uns zur kostenlosen fachgerechten Entsorgung als Gefahrgut übersenden. Die Rücksendeadresse entnehmen Sie bitte unserem Impressum.